Die für die Fächer und Fachbereiche ausgewiesenen Zeiten können nach den pädagogischen Zielen und organisatorischen Erfordernissen der Schule rhythmisiert werden. Zeitweilige Gewichtungen einzelner Fächer oder Fachbereichsanteile sind möglich. Es muss jedoch auf einen angemessenen Ausgleich geachtet werden. Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Weiterbildungvom 15. Juni 1998 (1544 B - TgB. Nr. 2040/98), geändert durch Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Bildung, Frauen und Jugend vom 14. Juli 2004 (944 B - TgB. Nr. 1439/04) | | |