Bildungs- und Teilhabepaket (BuT)

Alle Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene sollen mitmachen können – bei Schulausflügen und dem Mittagessen in Schule, Hort und Kita, bei Musik, Sport und Spiel in Vereinen und Gruppen.
Aus diesem Grund gibt es seit 2011 bundesweit das Bildungs- und Teilhabepaket.

Das Bildungs- und Teilhabepaket umfasst im Einzelnen folgende Leistungen:

  • 1-tägige Schul- und Kitaausflüge
  • Mehrtägige Klassenfahrten für Schülerinnen und Schüler und für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen
  • Schulbedarf für Schülerinnen und Schüler
  • Schülerbeförderungskosten für Schülerinnen und Schüler
  • Lernförderung für Schülerinnen und Schüler
  • Zuschuss zum Mittagessen für Schülerinnen und Schüler und für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen
  • Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres

Anspruch hat, wer Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld (SGB II) bekommt,
wer Sozialhilfe oder Grundsicherung nach SGB XII, den Kinderzuschlag oder Wohngeld erhält.

Ansprechpartner

Wer Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld bekommt, wendet sich an das Jobcenter.
Für Familien die Sozialhilfe, Grundsicherung, Wohngeld, den Kinderzuschlag erhalten oder die Anspruch nach § 2 AsylbLG haben ist das Amt für soziale Leistungen der Stadt Andernach zuständig.

Ausnahme: Bei dem Mittagessen für Schülerinnen und Schüler wenden Sie sich an das Schulamt der Stadt Andernach.

Hier können Sie sich die verschiedenen Antragsformulare herunterladen.